Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die vertraglichen
Beziehungen der Hebamme Tabea Debus.
§ 1 Arbeitszeiten (Terminverlegung und Erreichbarkeit):
(1) telefonische Erreichnbarkeit: Montag - Freitag von 8:00-11:40 Uhr
(2) Nachrichten per Messenger (Siganl), E-Mail oder sms werden innerhalb von 48 h nach Eingang beantwortet.
(3) Da die Hebamme berufsbedingt manchmal zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen
wird, kann sie gelegentlich Termine kurzfristig nicht wahrnehmen. In solchen
Fällen wird sie so schnell ihr möglich Bescheid geben und das weitere
Vorgehen besprechen.
(4) Die Hebamme bietet keine Rufbereitschaft an.
§ 2 Haftung
(1) Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses
Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen
Deckungs-summe. Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein
selbstständiges Vertragsverhältnis.
(2) Die Hebamme haftet nicht für die
ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.
§ 3 Datenschutz und Schweigepflicht
(1) Im Rahmen dieser Dienstleistung werden
personenbezogene Daten der Patientin wie auch der (geborenen/ungeborenen)
Kinder von der Hebamme als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und
genutzt. Neben Angaben zu Person und sozialem Status (Name, Adresse,
Kostenträger, usw.) gehören hierzu insbesondere die für die Behandlung
notwendigen medizinischen Befunde. Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt
lediglich, soweit dies für die Erbringung, Abrechnung oder Sicherung der
Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist. Die Daten werden
nur an dritte übermittelt, wenn die Patientin einwilligt oder eine
gesetzliche Grundlage hierfür besteht, was in folgenden Konstellationen
regelmäßig der Fall ist:
(2) - Die Hebamme wird mit der Unterschrift des Behandlungsvertrages
durch die Leistungsempfängerin gegenüber anderen an der Behandlung
beteiligten Personen (GynäkologIn, PädiaterIN, Geburtskliniken oder
Geburtshäusern) von der Schweigepflicht entbunden, wenn dies aus
medizinischer Sicht erforderlich ist. Ansonsten unterliegt die Hebamme der
Schweigepflicht nach § 203 StGB.
(3)- Bei Krankheit oder Urlaub wird die Hebamme von einer Kollegin
ihrer Wahl ersetzt. Ihnen gegenüber wird die Hebamme in diesen Fällen von
der Schweigepflicht entbunden. Dies wird der Leistungsempfängerin durch die
Hebamme mitgeteilt. Sofern eine der Kolleginnen die Hebamme ersetzt,
gilt ein selbstständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für
die Leistungen anderer Hebammen.
(4)- Sollte die Kommunikation (aufgrund sprachlicher Differenzen)
nicht oder nicht ausreichend möglich sein wird die Hebamme der/dem DolmetscherInnen
oder der betreuenden Person mit Dolmetscherstatus gegenüber von der
Schweigepflicht entbunden.
(5)- Die Abrechnung mit öffentlich-rechtlichen Kostenträgern,
insbesondere den Krankenkassen, erfolgt direkt mit diesen, sei es durch die
Hebamme selbst oder entsprechend §301a Abs. 2 SGB V über eine externe
Abrechnungsstelle.
(6)- Bei Privatpatientinnen oder im Rahmen von Wahlleistungen erfolgt
eine Abrechnung direkt mit der Leistungsempfängerin, sei es durch die
Hebamme unmittelbar oder über eine externe Abrechnungsstelle.
§ 4 Privatrechnungen
(1) Private Rechnungen der Hebamme an SelbstzahlerInnen sind
innerhalb der vereinbarten Frist (7 Tage) zu zahlen, unabhängig von der
Erstattungsdauer durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§286 Abs. 3
BGB). Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherung
unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe
erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus,
andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt
der verschiedenen Versicherungstarife.
(2) Bei Zahlungsverzug wird neben den
Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 Euro berechnet.
(3) Bei ausbleibender Zahlung nach Mahnung ist die Hebamme befugt,
rechnungsbezogene Daten an ein Inkassobüro ihrer Wahl weiterzugeben.
§ 5 Kurse
Es gelten die AVB Kurse.
§ 6 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Vertragsbedingungen unwirksam und undurchführbar sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.e
AVB Kurse - Hebamme Tabea Debus (folgend „Hebamme“ genannt)
§ 1 Kursangebot
(1) Die Kurse finden an den ausgeschriebenen Terminen statt.
(2) Wird die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, behält sich die Hebamme vor, den Kurs bis zum Tag des geplanten Kursbeginns abzusagen. Gezahlte Gebühren werden in diesen Fällen erstattet.
(3) Die Hebamme behält sich außerdem vor, den Kurs bei Krankheit oder anderen besonderen Gründen (Heizungsausfall o.Ä.) kurzfristig zu verschieben.
§ 2 Anmeldung zu Kursen
Die Anmeldung zu Kursen kann telefonisch, per E-Mail oder über das Internet (die Homepage der Hebamme) erfolgen. Die Verfügbarkeit des Kursplatzes wird von der Hebamme per E-Mail bestätigt. Damit ist die Anmeldung verbindlich.
§ 3 Zahlung der Kursgebühr
(1) IGEL- Kurse (Outdoor-Family-Fitness, Babymassage) sind nach Rechnungsstellung in der darin vermerkten Frist zu zahlen.
(2) IGEL-Kurse müssen grundsätzlich vor Kursbeginn vollständig gezahlt werden.
(3) Bei nicht rechtzeitiger Zahlung der vollständigen Kursgebühr besteht kein Anspruch auf Kursteilnahme.
(4) Falls die von der Hebamme erbrachten Leistungen im Rahmen eines Geburtsvorbereitungs- oder Rückbildungskurses durch eine gesetzliche Krankenkasse nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht erstattet werden, sind die Kursgebühren von der Teilnehmerin selbst zu bezahlen. Im Fall einer späteren Erstattung durch die Krankenkasse erfolgt eine Rückzahlung an die Leistungsempfängerin.
§ 4 Rücktritt von der Anmeldung, Nichterscheinen und Rückerstattung von Kursgebühren
(1) Ein Rücktritt von der Kursanmeldung ist bis 4 Wochen vor Kursbeginn mit voller Rückerstattung der Kursgebühr durch schriftliche Benachrichtigung an die Hebamme seitens des Teilnehmers möglich. Erfolgt die Abmeldung später, kann die Kursgebühr nicht erstattet werden.
(2) Eine vorzeitige ordentliche Kündigung des Kurses nach Kursbeginn ist nicht möglich. Bei Nichterscheinen, unerheblich aus welchem Grund, ist die Erstattung von Kursgebühren ausgeschlossen.
(3) Versäumte Kursstunden werden dem Teilnehmer privat in Rechnung gestellt.
§ 5 Haftung
(1) Die Kursteilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung. Die Hebamme schließt jegliche Haftung für Schäden und Verletzungen jeder Art an Personen oder Gegenständen sowie für Unfälle jeder Art vor, während und nach der Veranstaltung gegenüber Kursteilnehmern und Dritten aus, es sei denn, sie sind durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Hebamme verursacht.
(2) Die Hebamme haftet nicht für von Teilnehmern verursachte Schäden.
§ 6 Haftung für Eigentum von Kursteilnehmern
(1) Die Hebamme übernimmt keine Haftung für mitgebrachte (Wert-) Gegenstänbde und Garderobe der Teilnehmer. Zurückgelassene Gegenstände gehen in das Eigentum der Hebamme über, wenn sie nicht innerhalb von 12 Wochen nach Aufforderung abgeholt werden. Die Haftung für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung persönlicher Gegenstände ist ausgeschlossen.
(2) Die Hebamme haftet nicht für Schäden an Fahrzeugen der Teilnehmer, die auf dem für den Kursraum vorhergesehenen Parkplatz abgestellt werden.
§ 7 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Vertragsbedingungen unwirksam und undurchführbar sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.
Spotřebitelé mají právo na odstoupení od smlouvy za následujících podmínek: Spotřebitelem je každá fyzická osoba, která uzavírá právní transakci za účelem, který nelze převážně přičíst ani její obchodní nebo samostatné profesní činnosti. Praxe porodní asistentky/porodní asistentky upozorňuje účastníka na následující: Tuto smlouvu máte právo zrušit do 14 dnů bez udání důvodů. Výpovědní lhůta je 14 dnů ode dne uzavření smlouvy. Abyste mohli uplatnit své právo na odstoupení od smlouvy, musíte o svém rozhodnutí odstoupit od této smlouvy informovat porodní asistentku prostřednictvím jasného prohlášení (například dopisem zaslaným poštou nebo e-mailem). Aby byla dodržena lhůta pro odstoupení od smlouvy, postačí, když zašlete oznámení o uplatnění práva na odstoupení od smlouvy před uplynutím lhůty pro odstoupení od smlouvy.
Důsledky odvolání
Porodní asistentka/praxe porodní asistentky musí neprodleně vrátit všechny přijaté platby od účastnice, nejpozději však do 14 dnů ode dne, kdy bylo doručeno oznámení o odvolání. Pokud účastník požádal o zahájení služby během lhůty pro zrušení, musí účastnice zaplatit praxi porodní asistentky přiměřenou částku, která odpovídá podílu služby, která byla do tohoto okamžiku využita.