AGB

Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die vertraglichen
Beziehungen der Hebamme Tabea Debus.

Arbeitszeiten (Terminverlegung und Erreichbarkeit):

Montag - Freitag von 8:00-11:40 Uhr

Di. und Do. vereinzelt von 14-16 Uhr



Da die Hebamme berufsbedingt manchmal zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen
wird, kann sie gelegentlich Termine kurzfristig nicht wahrnehmen. In solchen
Fällen wird sie so schnell wie möglich Bescheid geben und das weitere
Vorgehen besprechen. Die Hebamme ist telefonisch aber auch eingeschränkt per Email oder dem Messenger Signal erreichbar. Wenn per Email oder Messenger kontaktiert wird, ist eine direkte Bearbeitung innerhalb von 24 h nicht garantiert.

Haftung: Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses
Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen
Deckungs-summe. Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein
selbstständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die
ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.

Datenschutz und Schweigepflicht: Im Rahmen dieser Dienstleistung werden
personenbezogene Daten der Patientin wie auch der (geborenen/ungeborenen)
Kinder von der Hebamme als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und
genutzt. Neben Angaben zu Person und sozialem Status (Name, Adresse,
Kostenträger, usw.) gehören hierzu insbesondere die für die Behandlung
notwendigen medizinischen Befunde. Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt
lediglich, soweit dies für die Erbringung, Abrechnung oder Sicherung der
Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist. Die Daten werden
nur an dritte übermittelt, wenn die Patientin einwilligt oder eine
gesetzliche Grundlage hierfür besteht, was in folgenden Konstellationen
regelmäßig der Fall ist:

-          Die Hebamme wird mit der Unterschrift des Behandlungsvertrages
durch die Leistungsempfängerin gegenüber anderen an der Behandlung
beteiligten Personen (GynäkologIn, PädiaterIN, Geburtskliniken oder
Geburtshäusern) von der Schweigepflicht entbunden, wenn dies aus
medizinischer Sicht erforderlich ist. Ansonsten unterliegt die Hebamme der
Schweigepflicht nach § 203 StGB.

-          Bei Krankheit oder Urlaub wird die Hebamme von einer Kollegin
ihrer Wahl ersetzt. Ihnen gegenüber wird die Hebamme in diesen Fällen von
der Schweigepflicht entbunden. Dies wird der Leistungsempfängerin durch die
Hebamme mitgeteilt. Sofern eine der Kolleginnen die Hebamme ersetzt,
gilt ein selbstständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für
die Leistungen anderer Hebammen.

-          Sollte die Kommunikation (aufgrund sprachlicher Differenzen)
nicht oder nicht ausreichend möglich sein wird die Hebamme der/dem DolmetscherInnen
oder der betreuenden Person mit Dolmetscherstatus gegenüber von der
Schweigepflicht entbunden.

-          Die Abrechnung mit öffentlich-rechtlichen Kostenträgern,
insbesondere den Krankenkassen, erfolgt direkt mit diesen, sei es durch die
Hebamme selbst oder entsprechend §301a Abs. 2 SGB V über eine externe
Abrechnungsstelle.

-          Bei Privatpatientinnen oder im Rahmen von Wahlleistungen erfolgt
eine Abrechnung direkt mit der Leistungsempfängerin, sei es durch die
Hebamme unmittelbar oder  über eine externe Abrechnungsstelle.

Privatrechnungen: Private Rechnungen der Hebamme an SelbstzahlerInnen sind
innerhalb der vereinbarten Frist (7 Tage) zu zahlen, unabhängig von der
Erstattungsdauer durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§286 Abs. 3
BGB). Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherung
unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe
erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus,
andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt
der verschiedenen Versicherungstarife. Bei Zahlungsverzug wird neben den
Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 Euro berechnet.
Desweiteren ist die Hebamme befugt, bei ausbleibender Zahlung nach Mahnung,
rechnungsbezogene Daten an ein Inkassobüro ihrer Wahl weiterzugeben.

Kursteilnahme: Bei Anmeldung zu einem Kurs gelten die jeweiligen
Anmeldebedingungen. Von der Teilnehmerin versäumte Kursstunden werden privat
in Rechnung gestellt.